Ferien
* Beurlaubung vor und nach den Ferien *
Eine Beurlaubung vom Unterricht direkt vor und nach den Ferien kann nur genehmigt werden, 
wenn gewichtige Gründe vorliegen.
Eine solche Beurlaubung müssen Sie 6 Wochen vorher schriftlich 
(formlos oder als Download auf unserer Homepage) bei der Schulleitung beantragen.
Ferienzeiten und aktuelle Termine finden Sie unter Termine.

 
                                                                                        
                         
                                                                                        
                         
                                                                                        
                         
                                                                                        
                        

