Ferien
* Beurlaubung vor und nach den Ferien *
Eine Beurlaubung vom Unterricht direkt vor und nach den Ferien kann nur genehmigt werden,
wenn gewichtige Gründe vorliegen.
Eine solche Beurlaubung müssen Sie 6 Wochen vorher schriftlich
(formlos oder als Download auf unserer Homepage) bei der Schulleitung beantragen.
Ferienzeiten und aktuelle Termine finden Sie unter Termine.