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Ferien

* Beurlaubung vor und nach den Ferien *

Eine Beurlaubung vom Unter­richt direkt vor und nach den Ferien kann nur genehmigt wer­den,
wenn gewichtige Gründe vorliegen.

Eine solche Beurlaubung müssen Sie 6 Wochen vorher schriftlich
(form­los oder als Down­load auf unserer Home­page) bei der Schulleitung beantra­gen.
Ferien­zeiten und aktuelle Ter­mine finden Sie unter Ter­mine.