Zu Beginn des ersten und des dritten Schuljahres werden in den Klassen die Elternbeiräte bzw. –beirätinnen gewählt, deren Amtszeit jeweils zwei Jahre beträgt. Sie bilden den Schulelternbeirat, der wiederum aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin wählt. Aufgabe der Elternbeiräte ist es, die Schule in der Erziehung der Kinder zu unterstützen.
Sie halten engen Kontakt zur Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer ihres Kindes, laden zu Elternabenden ein, organisieren Elternstammtische und besondere Feste in ihrer Klasse und gestalten die Elternbeiratssitzungen.