Zu Beginn des ersten und des drit­ten Schul­jahres wer­den in den Klassen die Eltern­beiräte bzw. –beirätin­nen gewählt, deren Amt­szeit jew­eils zwei Jahre beträgt. Sie bilden den Schulel­tern­beirat, der wiederum aus seiner Mitte einen Vor­sitzen­den oder eine Vor­sitzende und einen Stel­lvertreter bzw. eine Stel­lvertreterin wählt. Auf­gabe der Eltern­beiräte ist es, die Schule in der Erziehung der Kinder zu unter­stützen.
Sie hal­ten engen Kon­takt zur Klassen­lehrerin bzw. Klassen­lehrer ihres Kindes, laden zu Eltern­aben­den ein, organ­isieren Eltern­stammtis­che und beson­dere Feste in ihrer Klasse und gestal­ten die Elternbeiratssitzungen.